Satzung

§ 1  Name, Sitz Eintragung, Geschäftsjahr

 

1.1. Der Verein trägt den Name “Enkeltreffen e.V.” Abkürzung “ET”.

 

1.2. Er hat den Sitz in Oberbrüden, Berlin, Bochum, Edelsfeld, Edingen, Elchingen, Bischweier und Neckargemünd.

 

1.3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Oberbrüden, Berlin, Bochum, Edelsfeld, Edingen, Elchingen, Bischweier, Aidlingen und Neckargemünd, unter Nr. VR 08/15 eingetragen.

 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr oder so.

 

§ 2 Vereinszweck

 

2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gesellige und familiäre Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke für Enkeltreffen” der Abgabenordnung 1887 (§ 007 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele des Enkeltreffen e.V. in materieller Sicht (§ 007, 1 u. 2 AO).

 

2.2. Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke wird der Verein vor allem wie folgt tätig: Jährliche Treffen aller Enkel und Angeheirateter von Oma J.

Geselliges Beisammensein - kostenlose Getränke - einen Haufen Spaß

 

2.3. Ständige Einladungen gehen an alle weiteren Familienmitglieder egal welchen Alters (Dieter & Rita, Helga, Gabi, Horst & Anne und Rita)

 

§ 3 Selbstlosigkeit

 

3.1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für kostenlose Getränke und Döner verwendet werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

4.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder unnatürliche Person werden, Hauptsache sie zahlt. 

 

4.2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheiden die Enkel bei einem Glas Bier oder Wein.

 

4.3. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Jahrhunderts möglich. Er erfolgt durch Ausgabe einer Runde gegenüber dem Vorstand.

 

4.5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für zwei Jahre im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand und die restlichen Enkel mit Sahnetorten beworfen werden.

 

§ 5 Beiträge

 

5.1. Die Mitglieder, außer den Enkeln, zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Enkelversammlung.

 

§ 6 Der Vorstand

 

6.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden oder auch “El Presidente” genannt (Rainer) und sonst niemand.

 

6.2. Vorstand im Sinne des § x y BGB ist der Vorstandsvorsitzende. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt und kann machen und lassen was er will.

 

6.3 Der Vorstand wird von der Enkelversammlung für die Dauer von 99 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist nicht nötig, da er den Stress nicht überlebt.

 

6.4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: Überwachung der Getränkevorräte, Kontrolle der Haarfarbe, Nachwuchsbegutachtung und bei jüngeren Enkeln die Überprüfung der Führerscheinprüfung. Der Vorstand übt seine Tätigkeit gegen ein recht hohes Entgelt aus.

 

6.5. Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal abends mit allen Enkeln statt. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch bei einem Gläschen Sekt gefaßt werden.

 

§ 7 Enkelversammlung

 

7.1. Eine außerordentliche Enkelversammlung ist jährlich einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn es mal wieder soweit ist.

 

7.2 Die Einberufung der Enkelversammlung erfolgt schriftlich oder frei Schnauze, aber sie erfolgt.

 

7.3 Die Enkelversammlung entscheidet z.B. auch über:

  • Vorsorgeuntersuchungen durch Martin,
  • Vereinshausplanung und Bau durch Beate,
  • Musikalische Generationsvermittlungen durch Fabian,
  • Musikzensur (muss bei Fabian sein) durch Silke,
  • Morgendliches Wecken durch Ralf,
  • Mittagessen (überwiegend Pasta) durch Brigitte,
  • Getränkeorganisation durch Peter,
  • Telefonische Kontakte zur Außenwelt durch Rainer,
  • Zigarettenrationen durch Hans-Jörg, seit 2020 Entwöhnungsgespräch
  • Verteidigung aller Enkel durch Thomas,
  • Betreuung des Vorstandsvorsitzenden durch Jutta,
  • Modeberatung (Einheits-T-Shirts) durch Moni,
  • Italienische Mautstellenberatung durch Regina,
  • Fahrzeugbegutachtung und Probefahrt (Porsche u. TT) durch Sabine.
  • Aufpäppeln schwächelnder EnkelInnen durch Corinna

 

§ 8 Satzungsänderung

 

8.1. Für Satzungsänderungen haben die Vereinsmitglieder keine Zeit, da das Feiern wichtiger ist..

 

§ 9 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

 

Dieser Verein wird nicht aufgelöst ... ist das klar!